Wichtig zu wissen
Therapiekosten & Kassenverrechnung
Ich bin Wahltherapeutin. Um eine (Teil-) Refundierung durch die Krankenkasse zu erhalten, ist eine Zuweisung/Überweisungsschein des Hausarztes bzw. Facharztes erforderlich. Der Tarif variiert je nach Krankenkasse.
Bei einer bestehenden Zusatzversicherung ist eine Übernahme der Restkosten möglich. Beratungsgespräche als auch Maßnahmen zur Prävention und Gesundheitsförderung bedürfen keiner ärztlichen Anordnung.
Ergotherapeutische Verordnung
Folgende Punkte sollten durch den Arzt vermerkt sein:
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Name & Anschrift
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Versicherungsnummer
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Ärztliche Diagnose (laut ICD-10)
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Therapieempfehlung/Dauer
(z.B. Ergotherapie, 7 Einheiten/10 Einheiten a 30min.)
Rechnung
Sie erhalten nach geleisteten Therapieeinheiten eine detaillierte Rechnung in Form einer Honorarnote. Ich gehe somit in Vorleistung und gehe mit einem Grundvertrauen davon aus, dass Sie Ihre Rechnung fristgerecht begleichen.
Es besteht auch die Möglichkeit nach jeder Einheit in bar zu bezahlen.
(Teil-) Kostenrückerstattung
Nach Beendigung der gesamten Therapieeinheiten und nach Begleichung der Rechnung können Sie diese mit der Zahlungsbestätigung und dem bewilligten Verordnungsschein (Überweisungsschein) bei Ihrer jeweiligen Krankenkassa einreichen. Die Therapiekosten werden je nach Krankenkassa unterschiedlich teilrefundiert.