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Allgemeine Geschäftsbedingungen

​Ärztliche Verordnung

Um Ergotherapie und Physiotherapie erhalten zu können, muss eine ärztliche Verordnung vom Haus-, oder Facharzt vorliegen. Auf dieser Verordnung sind die Anzahl der Behandlungseinheiten und der Grund der Behandlung (Diagnose) angegeben. Behandlungen ohne ärztliche Verordnung können gesetzlich ausschließlich zur Prävention und an gesunden Menschen vorgenommen werden. Leiden Sie an Schmerzen oder anderen bekannten Erkrankungen, so informieren Sie uns bitte unverzüglich.

 

Folgende Punkte sollten durch den Arzt vermerkt sein:

  • Name & Anschrift

  • Versicherungsnummer

  • Ärztliche Diagnose (laut ICD-10)

  • Therapieempfehlung/Dauer (z.B. Ergotherapie, 7 Einheiten/10 Einheiten a 30min.)

 

Therapiekosten und Kassenverrechnung

Ich bin Wahltherapeutin. Um eine (Teil-) Refundierung durch die Krankenkasse zu erhalten, ist eine  Zuweisung/Überweisungsschein des Hausarztes bzw. Facharztes erforderlich. Der Tarif variiert je nach Krankenkasse.

Bei einer bestehenden Zusatzversicherung ist eine Übernahme der Restkosten möglich. Beratungsgespräche als auch  Maßnahmen zur Prävention und Gesundheitsförderung bedürfen keiner ärztlichen Anordnung.

Die Höhe der Rückerstattung ist von Kasse zu Kasse, sowie von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Bitte informieren Sie sich vorab bei Ihrer zuständigen Krankenkasse. 

Terminvereinbarung

Termine sind nur nach persönlicher Vereinbarung möglich
und können telefonisch oder schriftlich vereinbart werden.

Telefon: 0660/5432633
E-Mail: vermau@aon.at

Terminabsage & Pünktlichkeit

In Ihrem eigenen Interesse bitten wir um pünktliches Erscheinen kurz vor dem vereinbarten Therapiebeginn. Im Falle einer Verspätung kann die Therapieeinheit nicht nach hinten verschoben werden. Die Termine werden individuell vereinbart und für Sie reserviert.
Bei Zwischenfällen bitte ich Sie Ihren Termin so früh wie möglich, jedoch min. 24 Stunden vorher, telefonisch abzusagen.
Ich bitte daher um Verständnis, dass Termine bei Nichterscheinen oder Nichtabmeldung von mir in Rechnung gestellt werden.

Diese Kosten können bei der Krankenkasse nicht geltend gemacht werden. 

Befunde

Um Ihnen eine optimale Therapie ermöglichen zu können, werden bei der ersten Therapieeinheit aktuelle Befunde benötigt. Daher bitten wir Sie, alle Befunde und Dokumentationen bei der ersten Therapieeinheit mitzubringen. 

Therapieablauf

Bei Ihrem ersten Termin erfolgt ein Anamnesegespräch mit ausführlicher Befundung. Gemeinsam werden Therapieziele definiert, mögliche Therapiemaßnahmen besprochen und ein Behandlungskonzept erstellt. Es werden Häufigkeit der Therapieeinheiten, Kosten und Umfang der Behandlung besprochen. Weitere Termine können direkt bei uns vereinbart werden. 

Behandlungsgrundsatz

Jede Behandlung basiert auf dem Bundesgesetz über die Regelung der gehobenen medizinisch- technischen Dienste (MTD- Gesetz). Wir richten uns nach den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen in Selbstbestimmung und Verschwiegenheit. 

Laut MTD-Gesetz im §11a bin ich dazu verpflichtet personenbezogene Daten sowie therapeutisch gesetzte Maßnahmen zu dokumentieren. Im Folgenden finden Sie nähere Informationen, wie wir Ihre Daten verarbeiten.

Erfolgreicher Therapieprozess

Ich haben das Ziel, gemeinsam mit Ihnen daran zu arbeiten, Ihre Schmerzen zu lindern, Bewegungen zu verbessern und Beschwerden im Alltag zu behandeln. Ich begleite Sie gerne auf Ihrem Genesungsweg und stehe für jegliche Fragen zur Verfügung. Um den Erfolg der Therapie zu gewährleisten, ist Ihre persönliche Mithilfe notwendig. Dabei ist es sehr wichtig, die Anleitungen zu den Übungen zu befolgen und die Wiederholungen einzuhalten, sowie bestimmte Bewegungsmuster zu reduzieren. Gibt es diesbezüglich Schwierigkeiten im Alltag, informieren Sie mich bitte darüber und wir versuchen gemeinsam, eine passende Lösung zu finden. 

Verschwiegenheitspflicht

Alle persönlichen Daten, sowie medizinische Informationen, die während der Therapie erhoben werden, unterliegen der Verschwiegenheitspflicht. Wenn aus medizinischen Gründen eine Informationsweitergabe sinnvoll bzw. notwendig ist, wird dies vorab gemeinsam mit Ihnen besprochen. Ohne Ihre persönliche Zustimmung werden keinesfalls Informationen bekannt gegeben.

Dokumentation

Bei Bedarf erhalten Sie von uns einen Befund zur Vorlage bei Ihrem behandelnden Arzt, Krankenkasse oder Privatversicherung. Aus gesetzlichen Gründen sind wir zur Dokumentation im Sinne der DSGVO und Führen einer Krankengeschichte verpflichtet. Sie haben jederzeit das Recht, Einsicht zu nehmen und gegen Kostenersatz Kopien zu erhalten. 

Laut MTD-Gesetz im §11a bin ich dazu verpflichtet personenbezogene Daten sowie therapeutisch gesetzte Maßnahmen zu dokumentieren. Im Folgenden finden Sie nähere Informationen, wie wir Ihre Daten verarbeiten.

Verrechnung

Sie erhalten nach geleisteten Therapieeinheiten eine detaillierte Rechnung in Form einer Honorarnote. Diese ist bar oder mittels Überweisung innerhalb von 14 Tagen auf das angegebene Konto zu begleichen. Kommen Sie der Zahlung nicht zeitgerecht nach, werden Sie nochmals höflichst auf die offene Rechnung hingewiesen. Wird der Zahlungsaufforderung erneut nicht nachgekommen, erlauben wir uns, Ihnen eine Erinnerung zzgl. 5 € Mahnspesen zu senden. Für jede weitere Abwicklung von ausstehenden Zahlungen wird ein Inkassobüro beauftragt. Die damit verbundenen Kosten sind direkt von dem Patienten/ der Patientin zu tragen.

(Teil-) Kostenrückerstattung

Nach Beendigung der gesamten Therapieeinheiten und nach Begleichung der Rechnung können Sie diese mit der Zahlungsbestätigung und dem bewilligten Verordnungsschein (Überweisungsschein) bei Ihrer jeweiligen Krankenkassa einreichen. Die Therapiekosten werden je nach Krankenkassa unterschiedlich teilrefundiert. Zu Ihrer persönlichen Dokumentation können Sie eine Kopie der Unterlagen anfertigen.

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